Unsere Kunden beliefern wir mit Fernwärme, je nach Lage im Anschlussbereich von Heizhaus I, Heizhaus II oder Heizhaus Flessau.
Ein Energieaudit gemäß DIN EN 16247-1 wurde zuletzt am 14.08.2023 von einem zertifizierten Auditoren durchgeführt.
Das für die Fernwärmelieferung zu zahlende Entgelt setzt sich zusammen aus
1. dem Jahresgrundpreis (GP) – für die Bereitstellung der Wärmeleistung,
2. dem Messpreis (MP) – für die Überwachung und Unterhaltung der Messeinrichtung und
3. dem Arbeitspreis (AP) – für die abgenommene Wärmemenge
zzgl. gesetzlicher Mehrwertsteuer.
Das Entgelt ändert sich gemäß den Preisänderungsklauseln automatisch nach oben oder unten.
Der Grundpreis und der Messpreis sind unabhängig vom Wärmebezug oder der Einstellung der Wärmelieferung wegen Nichtzahlung durch den Kunden gemäß § 33 Abs. 2 AVBF FernwärmeV vom Beginn der Leistungsbereitstellung zu zahlen.
Der Wärmeverbrauch wird monatlich festgestellt. Zur Ermittlung des verbrauchsabhängigen Entgeltes wird ein Wärmemengenzähler verwendet.
Die Berechnung von GP, AP und MP der jeweiligen Heizhäuser finden Sie hier: